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Sicherheitsbeauftragte: Ab wann Pflicht — und was sie wirklich tun

Arbeitsschutz funktioniert nicht per Anweisung von oben — er lebt davon, dass jemand im Alltag hinschaut. Genau dafür gibt es Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrer eigentlichen Tätigkeit ein Auge auf Sicherheit und Gesundheit im eigenen Bereich haben.

Die gesetzliche Pflicht

Nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen — unter Berücksichtigung der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten auch mehrere. Die Bestellung ist zu dokumentieren, die Ausbildung übernimmt eine geeignete Schulung.

Was SiBe leisten

  • Auf sichere Arbeitsweise, Schutzeinrichtungen und PSA im eigenen Bereich achten
  • Mängel melden und auf ihre Beseitigung hinwirken
  • Ansprechpartner für Kollegen sein — nahbar, ohne Vorgesetztenrolle
  • Unterstützung von Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

Die wichtige Abgrenzung

Sicherheitsbeauftragte tragen keine rechtliche Verantwortung und haben keine Weisungsbefugnis — das unterscheidet sie von Führungskräften und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gerade deshalb funktionieren sie: als glaubwürdige Stimme auf Augenhöhe, nicht als Kontrollinstanz.

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