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EuP: Was elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen — und was nicht

Elektrischer Strom verzeiht keine Halbwahrheiten. Deshalb kennt das deutsche Regelwerk eine klare Rollenverteilung: Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) — und alle anderen, die von elektrischen Anlagen die Finger zu lassen haben. Die EuP ist dabei das Bindeglied für die betriebliche Praxis.

Die Rechtsgrundlage

Nach DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von Elektrofachkräften oder — unter deren Leitung und Aufsicht — von elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die EuP wird über die ihr übertragenen Aufgaben, mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten und die notwendigen Schutzeinrichtungen unterwiesen.

Typische EuP-Aufgaben

  • Bedienen elektrischer Anlagen mit definierten Schalthandlungen
  • Sichtprüfungen und einfache, genau festgelegte Instandhaltungsarbeiten
  • Freischalten nach Anweisung und die fünf Sicherheitsregeln anwenden
  • Austausch bestimmter Betriebsmittel unter festgelegten Bedingungen

Die entscheidende Grenze

Eine EuP ist keine Elektrofachkraft: Eigenständige Fehlersuche, Arbeiten an nicht freigeschalteten Anlagen oder die Beurteilung elektrischer Gefährdungen bleiben tabu. Wer diese Grenze im Betrieb sauber zieht und dokumentiert, schützt Mitarbeiter — und die Verantwortlichen gleich mit.

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