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Befähigte Personen

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Sachkundigen-Qualifikation zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten.

Befähigte Person Leitern & Tritte
Kurspreis
355,81 € 299,00 € inkl. MwSt. netto · zzgl. MwSt.
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Auf Basis offizieller Normen

Anerkannt. Zertifiziert. Sicher.

Unsere Ausbildung entspricht den höchsten Standards und erfüllt die Anforderungen dieser Stellen und Normen.

BetrSichV
DGUV Information 208-016
TRBS 1203
TRBS 2121
6
Stunden
Lerndauer · pausierbar
9
Module
Video, Text & Tests
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günstiger
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Online
Selbststudium · jederzeit

Schulung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Die Online-Schulung „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ qualifiziert Teilnehmende als Sachkundige für die regelmäßige Leiterprüfung im Betrieb: für Leitern, Tritte, Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste).

Arbeitgeber sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese UVV-Prüfung von Leitern darf nur durchführen, wer die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Genau diese Fachkenntnisse vermittelt die Schulung.

Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Deutschland, oft mit schweren Folgen. Regelmäßige Prüfungen durch qualifizierte befähigte Personen senken das Unfallrisiko deutlich und erfüllen zugleich die gesetzlichen Pflichten.

Teilnehmende lernen, als befähigte Person Leitern und Tritte fachkundig zu prüfen, Mängel und Schäden sicher zu erkennen, die weitere Verwendbarkeit zu beurteilen und jede Leiterprüfung rechtssicher zu dokumentieren.

01
Leiterprüfung sachkundig durchführen

Leitern, Tritte und Kleingerüste nach den geltenden Vorschriften fachgerecht prüfen.

02
Mängel an Leitern und Tritten erkennen

Typische Schäden und Verschleiß sicher identifizieren und die weitere Verwendbarkeit beurteilen.

03
Prüfung rechtssicher dokumentieren

Prüfungen normgerecht dokumentieren und Prüfplaketten korrekt verwenden.

Regelwerke für die Prüfung von Leitern und Tritten

Die Inhalte der Schulung orientieren sich an den maßgeblichen Vorschriften, nach denen eine befähigte Person Leitern und Tritte prüft.

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung: Pflichten des Arbeitgebers und Anforderungen an befähigte Personen.

TRBS 1203

Technische Regel für Betriebssicherheit: Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.

TRBS 2121

Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz, Teil 2: Leitern.

DGUV Information 208-016

Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Inhalte der Schulung: Prüfung von Leitern und Tritten

Die Schulung vermittelt alle wesentlichen Kenntnisse für die Tätigkeit als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV und ArbSchG
  • Anforderungen an befähigte Personen nach TRBS 1203
  • Absturzgefährdungen nach TRBS 2121-2
  • DGUV Information 208-016 in der Praxis
  • Leiterarten und ihre Einsatzbereiche
  • Aufbau und Bauteile von Leitern und Tritten
  • Werkstoffe: Aluminium, Holz und Kunststoff
  • Typische Schäden und Verschleißbilder
  • Prüfkriterien und Prüfumfang der Leiterprüfung
  • Prüffristen und Prüfintervalle
  • Beurteilung der weiteren Verwendbarkeit
  • Aussonderung schadhafter Leitern
  • Prüfdokumentation und Prüfplaketten
  • Organisation der UVV-Prüfung im Betrieb
  • Prüfung von Kleingerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Sichere Benutzung von Leitern und Tritten
  • Praxisnahe Fallbeispiele und Schadensbilder

Für wen ist die Schulung zur befähigten Person für Leitern und Tritte relevant?

Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen als Leiterprüfer die Prüfung von Leitern und Tritten übernehmen sollen.

Sicherheitsbeauftragte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Hausmeister und Haustechniker
Lager- und Werkstattverantwortliche
Handwerksbetriebe
Industrieunternehmen
Facility Management
Kommunale Einrichtungen

Zertifikat als befähigte Person für Leitern und Tritte

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Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und TRBS 1203.

Der Nachweis dokumentiert die Sachkunde und berechtigt zur eigenständigen, regelmäßigen Prüfung von Leitern, Tritten, Kleingerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen im Betrieb.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Schulung ab?

Die Schulung „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ findet vollständig online statt. Nach der Buchung erhalten Sie sofort Zugang und lernen in Ihrem eigenen Tempo — pausieren, zurückspulen und wiederholen ist jederzeit möglich.

Wie lange dauert der Kurs?

Die reine Lernzeit beträgt etwa 6 Stunden. Da der Kurs pausierbar ist, können Sie die Schulung flexibel auf mehrere Sitzungen verteilen.

Kann ich mehrere Mitarbeiter gleichzeitig schulen?

Ja. Wählen Sie einfach die Anzahl der Teilnehmer — jeder bekommt seinen eigenen Zugang. Sie erhalten eine Sammelrechnung und sehen in der Übersicht, wer die Schulung abgeschlossen hat.

Gibt es Rabatte für Teams?

Ja. Ab der zweiten Person greift unsere Mengenrabatt-Staffel mit bis zu 50 % Nachlass. Details und ein individuelles Angebot finden Sie auf der Seite „Für Unternehmen“.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Nach BetrSichV und DGUV Information 208-016 sind Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen — in der Praxis mindestens einmal jährlich, bei starker Beanspruchung häufiger. Zusätzlich ist vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Nutzer erforderlich.

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Nur eine befähigte Person nach TRBS 1203, also jemand mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung und den nötigen Fachkenntnissen. Genau diese Fachkenntnisse vermittelt die Schulung — der Nachweis dokumentiert Ihre Sachkunde gegenüber Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft.

Sind Kleingerüste und Fahrgerüste Teil der Schulung?

Ja. Neben Leitern und Tritten behandelt der Kurs auch die Prüfung von Kleingerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Fahrgerüsten) nach DGUV Information 201-011. Sie können damit alle typischen Zugangsmittel im Betrieb prüfen.

Was kostet die Schulung und wie lange gilt der Nachweis?

Die Schulung kostet 299 € netto pro Person, Teams erhalten bis zu 50 % Rabatt. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig, danach empfehlen wir eine Auffrischung, um die Sachkunde aktuell zu halten.

So einfach geht es.

Kurs wählen

Das passende Thema im Kurskatalog finden — vom MVAS-Seminar bis zum Sicherheitsbeauftragten.

Sofort starten

Nach der Buchung geht es direkt los — am PC, Tablet oder Handy, im eigenen Tempo.

Wissenstest bestehen

Der Abschlusstest prüft das Wesentliche — verständlich aufgebaut und direkt im Kurs absolvierbar.

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VDSI — Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit VDI-Fördermitglied
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