Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflichtprogramm für jedes Lager
Ein Palettenregal trägt tonnenweise Last über den Köpfen der Belegschaft. Jeder Staplerkontakt, jede Überladung schwächt die Konstruktion — oft unsichtbar, bis es zu spät ist. Deshalb schreibt das Regelwerk regelmäßige Prüfungen von Regalanlagen vor.
Was gilt rechtlich?
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und müssen entsprechend geprüft werden. Die DIN EN 15635 konkretisiert das für ortsfeste Regalsysteme: wöchentliche Sichtkontrollen durch das Lagerpersonal — und mindestens alle zwölf Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige (befähigte) Person. Die DGUV Regel 108-007 ergänzt die Anforderungen an Lagereinrichtungen.
Worauf die Prüfung achtet
- Schäden an Stützen, Traversen und Aussteifungen — bewertet nach dem Ampelsystem (grün/orange/rot)
- Anfahrschutz, Sicherungsstifte und Durchschubsicherungen
- Tragfähigkeitsschilder und deren Einhaltung
- Lotrechte Stellung und ordnungsgemäße Verankerung
Intern prüfen statt extern einkaufen
Die jährliche Inspektion darf ein entsprechend qualifizierter eigener Mitarbeiter übernehmen — der das Lager ohnehin am besten kennt. Für Betriebe rechnet sich die Qualifikation meist schon im ersten Jahr gegenüber dem externen Prüfdienst, und Schäden werden im Alltag früher erkannt.
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