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Leitern und Tritte prüfen: Aufgabe der befähigten Person

Die Leiter ist das unterschätzteste Arbeitsmittel im Betrieb: alltäglich, scheinbar simpel — und Jahr für Jahr Ursache zehntausender Absturzunfälle. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einer klaren Pflicht: Leitern und Tritte müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Die rechtliche Basis

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen; die TRBS 1203 beschreibt, welche Anforderungen diese Person erfüllen muss: einschlägige Ausbildung oder Erfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und aktuelle Kenntnisse. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert die Anforderungen speziell für Leitern und Tritte.

Was geprüft wird

  • Holme und Sprossen: Risse, Verformungen, Korrosion
  • Beschläge, Gelenke, Spreizsicherungen und Leiterfüße
  • Kennzeichnung, Aufkleber und Herstellerangaben
  • Dokumentation: Prüfplakette und Prüfnachweis je Leiter

Der organisatorische Gewinn

Ein sauberes Leiternkataster mit jährlicher Prüfung kostet pro Leiter wenige Minuten — und liefert im Audit wie nach einem Unfall den entscheidenden Nachweis, dass der Betrieb seine Pflichten erfüllt. Aussortierte Schrottleitern sind dabei kein Verlust, sondern verhinderte Unfälle.

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