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Verkehrssicherung nach RSA 21: Wer Baustellen an Straßen absichern darf

Wer an öffentlichen Straßen arbeitet, arbeitet mitten im Verkehr — und trägt Verantwortung für Kolleginnen, Kollegen und alle Verkehrsteilnehmer. Deshalb verlangen Straßenverkehrsbehörden für Arbeitsstellen an Straßen qualifiziertes Personal: Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) bilden dafür die zentrale Grundlage.

Wer braucht die Qualifikation?

Praktisch jeder Betrieb, der Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen und Landstraßen einrichtet oder betreut: Tief- und Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau, Leitungsbau, kommunale Bauhöfe, Entsorger und Dienstleister der Verkehrssicherung. Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO setzen regelmäßig voraus, dass eine verantwortliche Person die Kenntnisse aus RSA und MVAS nachweisen kann.

Was die Schulung vermittelt

  • Rechtsgrundlagen: StVO, RSA 21, ZTV-SA und das Zusammenspiel mit der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Regelpläne lesen, auswählen und an die Örtlichkeit anpassen
  • Aufbau, Kontrolle und Dokumentation der Verkehrssicherung
  • Typische Mängel — und wie man sie vermeidet

Warum das Thema kein Papierkram ist

Fehlerhafte Absicherung gehört zu den häufigsten Unfallursachen an Arbeitsstellen. Wer Regelpläne versteht und Kontrollpflichten ernst nimmt, schützt nicht nur den Verkehr — er schützt vor allem die eigene Kolonne. Und im Schadensfall entscheidet die Dokumentation darüber, ob der Betrieb sauber dasteht.

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